Die angeführten Bedingungen für Veranstaltungen des Catering Fritz sind Vertragsbestandteildes von Ihnen (Veranstalter) erteilten Auftrages.Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter garantiert durchseine Unterschrift die Einhaltung dieser Bedingungen sowie aller einschlägigen Gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften.
Das Catering Fritz benötigt bei jenen Veranstaltungen , bei denen Speisen angeboten werden,bis 72 Stunden vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen. DieAngabe gilt als Mindestzahl, für die das Catering Fritz alle Vorbereitungen trifft. DieseMindestzahl wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Die über die angegebenePersonenzahl hinausgehenden verabreichten Speisen und Getränke werden zusätzlich verrechnet.
Das Catering Fritz ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
1) Der Ruf des Hauses sowie die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet ist;
2) Im Fall höherer Gewalt; in jenen Fällen kann der Veranstalter keine Schadensersatzansprüchegeltend machen.
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen zubezahlen. Bei Zahlungsverzug sind 12% Verzugszinsen p.a. zu entrichten.
Das Catering Fritz benötigt bei jenen Veranstaltungen , bei denen Speisen angeboten werden,bis 72 Stunden vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen. DieAngabe gilt als Mindestzahl, für die das Catering Fritz alle Vorbereitungen trifft. DieseMindestzahl wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Die über die angegebenePersonenzahl hinausgehenden verabreichten Speisen und Getränke werden zusätzlich verrechnet.
Reinigung und Bruch des von uns zur Verfügung gestellten Materials decken wir durch einenPauschalbetrag, je nach Aufwand ab.
Die Kosten für Zustellung / Abholung im firmeneigenen Wagen betragen € 22,- im Raum Wien.
Der Kunde ist verpflichtet, Allergien oder Unverträglichkeiten rechtzeitig mitzuteilen. Eine Haftung für nicht gemeldete Allergien wird ausgeschlossen.
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst.
Gegebenenfalls kann das Catering Fritz den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.
Das Catering Fritz haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder derselben nur bei Eigenverschulden und keinesfalls durch Dritte.
Wir sind gerne bei der Personalplanung und Vermittlung behilflich. Wir bitten Sie die Bezahlung vor Ort selbst vorzunehmen.
Derzeit gilt folgender Stundensatz: KOCH und KELLNER € 26,00 pro Stunde und Person.
Ein Auftrag ist erst mit Eingang der unterfertigten Auftragsbestätigung gültig. Alle angeführten Preise verstehen sich inklusive aller Abgaben.
Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.